Pardi 23, 7083 Lantsch / Lenz (Schweiz)
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Haus- und Umgebungsordnung

Haus- und Umgebungsordnung

Damit sich alle Bewohner des Ferienhauses Pardi während ihres Aufenthaltes
wohl fühlen können, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:

  1. Sie verpflichten sich mit der Miete des Ferienhauses Pardi, sich an die Haus-,
    Umgebungs- und an die Putzordnung zu halten. Wir bitten Sie, zum Ferienhaus und seiner Umgebung Sorge zu tragen!
  2. Das Rauchen ist im ganzen Haus wegen Brandgefahr strengstens verboten!
  3. Das ganze Haus ist mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet. Für Beschädigungen oder durch falsches Verhalten verursachte Fehlalarme haftet der Mieter.
    Bitte machen sie sich bei der Hausübernahme mit der Brandmeldeanlage vertraut.
  4. Löscheinrichtungen dürfen nur im Notfall benutzt werden. Bei Missbrauch (Plombe defekt) wird der Aufwand zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft dem Mieter in Rechnung gestellt.
  5. Sämtliche Fluchtwege (Gänge, Treppenhaus und Ausgänge) müssen jederzeit frei begehbar sein. Der Mieter muss den hindernisfreien Durchgang sicherstellen.
  6. Im Haus sind Hausschuhe zu tragen.
  7. Nicht auf Wände, Tische, Matratzen usw. schreiben oder Zeichen einritzen. Allfällige Kritzeleien müssen von Ihnen entfernt werden! Notwendige Reparaturen werden nach Aufwand verrechnet.
  8. Beim Basteln oder Malen die Tische abdecken.
  9. Schlafsäcke sind mitzubringen und zu benützen. Wolldecken (für Personen mit dünnen Schlafsäcken oder erhöhtem Wärmebedürfnis) sind ergänzend in begrenzter Anzahl vorhanden.
  10. Eine Hausapotheke ist nicht vorhanden. Treffen Sie bitte die entsprechenden Massnahmen selbst.
  11. Wir bitten sie, im Ferienhaus Pardi auf den Konsum von alkoholischen Getränken zu verzichten, oder zumindest von übermässigem Alkoholkonsum abzusehen.
  12. Essen und Trinken ist in den Schlafräumen und im Dachgeschoss nicht gestattet.
  13. Kissen, Wolldecken, Tische, Stühle und Bänke gehören nicht auf den Balkon und ins Freie. Balkontische und Stühle sind vorhanden. Die Sonnenschirme sind bei Regen und am Abend im Kasten beim Ausgang zur Terrasse zu versorgen.
  14. Sämtliches Mobiliar ist in den entsprechenden Räumen zu belassen.
  15. Fundgegenstände werden längstens 1 Monat aufbewahrt.
  16. Wenn Sie in ihrer Gruppe Bettnässer haben, nehmen sie entsprechende Plastikbettwäsche selber mit als Matratzenschutz.
  17. Den Kehricht in gebührenpflichtigen Abfallsäcken resp. Karton, Glas, Aluminium und PET an den Sammelstellen zu entsorgen.
  18. Nicht gemähte Wiesen dürfen grundsätzlich nicht betreten werden.
  19. Weidezäune nicht beschädigen und Kuhgatter immer schliessen.
  20. Das Feuern im Freien ist nur an offiziellen Feuerstellen erlaubt.
  21. Auf nächtlichen Ausflügen von 22.00 – 07.00 Uhr bei den Häusern Lärm vermeiden!
  22. Die in Lenz üblichen Feiertage sind zu respektieren.
  23. Allfällige Beschädigungen im und ums Haus sind der Hauswartin bei der Übergabe des Hauses unaufgefordert zu melden.
  24. Fragen und Probleme, die sich mit der Benutzung des Ferienhauses und seiner Umgebung ergeben, bitte der Hauswartin weiterleiten.
  25. Die Mitglieder vom Vorstand des Ferienkolonievereines oder von ihm beauftragte Personen haben jederzeit das Recht des Zutritts und der Kontrolle.
  26. Der ausgefüllte Meldezettel ist der Hauswartin abzugeben.
  27. Nutzungsbedingungen WLAN
    Das Einrichten und Konfigurieren der Verbindung vom Router zu PC per WLAN erfolgt durch den Mieter. Die Zugangsdaten werden bei der Hausübergabe abgegeben. Der Vorstand übernimmt keine Garantie, dass die Verbindung einwandfrei funktioniert. Das Schützen seiner Geräte vor Viren, Würmern, Trojanern usw. ist Sache des Mieters. Der Service darf nicht zu illegalen, belästigenden oder anstössigen Aktivitäten benützt werden, Regeln der Netiquette sind einzuhalten. Der Mieter stellt den Ferienkolonieverein von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aufgrund der Nutzung des Service durch den Mieter ergeben. Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass er oder sie den Service auf eigenes Risiko nutzt. Der Internetzugang kann jederzeit ohne Ankündigung gesperrt werden, wenn Verdacht auf Missbrauch besteht.

Lantsch / Lenz Januar 2022
Der Vorstand